Am Anfang war der Europarat
„Selbst Epochen dominierender Nationalismen, namentlich bei den Deutschen und Franzosen, „nicht einmal der mörderische deutsche Nationalsozialismus haben es vermocht, die humane Idee Europas in den Köpfen der Menschen sterben zu lassen.“, notiert Olaf Schwencke im „Jahrbuch für Kulturpolitik 2007“. Die Perspektive Europa war schon in der Diskussion, bevor sie institutionell wurde und die Kulturpolitik als eines ihrer „offiziellen“ Themen entdeckte. Jahre vor der Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ entstand 1949 der Europarat, dem inzwischen 47 Staaten angehören. In der Gründungsurkunde wurden wesentlich zwei Ziele benannt, so Schwencke: die Wahrung der Menschenrechte in Europa und die Sicherung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Beidem widmete der Rat in den folgenden Jahren eigene Konventionen: 1950 die zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1954 die zur Bedeutung der Kultur (im diesen Jahr wurde Deutschland Fußballweltmeister). Die immer bedeutsameren Themen Erziehung, Wissenschaft und Kultur spielten um 1950 herum nicht nur in Europa eine gewisse Rolle. 1945 wurde auch die UNESCO als Unterorganisation der UNO ins Leben gerufen, um diese Themen angemessen zu behandeln.
Der Europarat spielte im weiteren Fortgang der kulturpolitischen Debatten ebenso eine wesentliche Rolle wie die UNESCO. Um nur zwei Beispiele zu nennen: 1976 formulierte der Europarat ein modernes, bis heute weitgehend akzeptiertes kulturpolitisches Programm: „1. Die Gesellschaftspolitik als Ganzes sollte eine kulturelle Dimension beinhalten, die sich an der Entwicklung menschlicher Werte, an der Gleichheit, Demokratie und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen orientiert. 2. Die Kulturpolitik sollte als unerlässlicher Bestandteil der Regierungsverantwortung angesehen werden. 3. Die Kulturpolitik kann sich nicht mehr ... auf die (Künste) beschränken, .. erforderlich ist nun eine weitere Dimension: die Anerkennung der Pluralität unserer Gesellschaft.“ In dieser Tradition steht auch das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt, das Anfang 2007 in Kraft tritt.
Die zur „Europäischen Gemeinschaft“ gewandelte Wirtschaftsgemeinschaft wurde selbst erst 1993 zum aktiven kulturpolitischen Akteur. Mit Art. 128 des Vertrags von Maastricht wurde Kulturpolitik als offizielle Aufgabe festgeschrieben. Eine Relativierung der zunächst vor allem ökonomischen Ausrichtung der EU sieht er auch in der sog. Kulturverträglichkeitsklausel des europäischen Verfassungsentwurfs. Damit wird gefordert, die Kultur in allen gesellschaftlichen Tätigkeitsbereichen „herausgehoben“ zu berücksichtigen. Die (neue) Bedeutung des Politikfeldes schlägt sich sogar zunehmend im Etat der Gemeinschaft wieder: „Kultur“ wird allerdings nicht nur über den Kulturetat gefördert, sondern vor allem durch erhebliche Mittel aus den Struktur- und Sozialfonds. Schwencke: „Im Land Brandenburg zum Beispiel schlugen von den 87 Millionen Euro Gesamtausgaben für Kulturstätten in den Jahren 2000 bis 2006 die europäischen Fördermittel mit 40 Millionen Euro zu Buche.“ Den Beitrag von Olaf Schwencke aus dem „Jahrbuch für Kulturpolitik 2007“ finden Sie hier
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