Gesinnung und Strafrecht
Zum festen rechtsradikalen Repertoire nicht nur in Europa gehört die Leugnung des Holocaust. Soll diese Propaganda unter Strafe gestellt werden ? Diese Frage beschäftigte auch schon die UNO-Vollversammlung. Die Antwort darauf findet sich teilweise im „Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, über den seit 2001 in der EU verhandelt wird. Jetzt haben sich der Rat der EU-JustizministerInnen unter der deutschen Ratspräsidentschaft darauf verständigt, europaweit Mindeststandards Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu gewährleisten und die entsprechenden Strafrechtsbestimmungen zu harmonisieren. Verboten werden soll die „öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: „Es geht darum, das Andenken an die Opfer der Genozide zu ehren und alle Menschen – gleich welcher Rasse oder Hautfarbe – vor Diffamierung zu bewahren.“
Unter anderem soll die öffentliche Billigung, das Leugnen oder grobes Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, unter Strafe gestellt werden. Was ein Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen ist, richtet sich nach den Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs („Römer Statut“) und der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs von 1945 (Nürnberger Gerichtshof). Das Verbot bestimmter rechtsradikaler Symbole wie beispielsweise Hakenkreuze ist nicht ausdrücklich vorgesehen.
Bisher blieb die Leugnung des Holocaust Großbritannien und Dänemark straffrei, in neun anderen EU-Ländern war sie dagegen schon unter Strafe gestellt (Österreich, Deutschland, Frankreich, Rumänien, Polen, Slowakei, Belgien, Tschechien und Litauen). Nichtsdestotrotz ist nach wie vor umstritten, ob mit strafrechtlichen Mitteln die Diskussion um Geschichte und Erinnerungskultur angemessen zu beeinflussen: „Historische Fakten stehen fest. Aber was wir von ihnen wissen und wie wir sie beurteilen, ist einem ständigen Wandel unterworfen.“, schreibt etwa die FAZ. „Insofern sind sowohl der wegen seines Beharrens auf der Existenz des türkischen Völkermords an den Armeniern zeitweise in der Türkei verfolgte Orhan Pamuk als auch der britische Historiker David Irving, der in Wien wegen Holocaustleugnung in Haft war, Opfer eines falschen Gesinnungsstrafrechts."
Die Presseerklärung der JustizministerInnen finden Sie hier
Den „Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ im Wortlaut
Argumente und Diskussion: hier
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