Kultur macht Europa - 4. Kulturpolitischer Bundeskongress
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05.02.2008

Menschenhandel stoppen

Nach den Worten von Terry Davis, dem Generalsekretär des Europarates, liegt mit der jetzt in Kraft getretenen „Konvention des Europarates gegen Menschenhandel“ endlich „eine wirksame Waffe im Kampf gegen die moderne Form der Sklaverei“ vor. Der Menschenhandel steht nach dem illegalen Drogen- und Waffenhandel weltweit auf Platz 3. Die mit ihm erzielten Gewinne werden auf jährlich 33 Milliarden Dollars geschätzt. Von ihm betroffen sind nach Angaben der Weltarbeitsorganisation ILO alljährlich bis zu 2,45 Millionen Menschen, in Europa sind es über 600.000 Personen. Mehr als 80% sind Frauen und Mädchen, von denen wiederum 70% in sexuelle Sklaverei gezwungen werden. Die restlichen Opfer werden als Zwangsarbeitskräfte, Organspender oder zu Zwecken illegaler Adoption verkauft. Davis: „Je mehr Staaten die Konvention unterzeichnen, desto größer sind unsere Chancen, dieses schreckliche, gegen alle Menschenrechte und Menschenwürde verstoßende Verbrechen auszurotten”.

Die Konvention wurde im Mai 2005 anlässlich des Dritten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Warschau zur Zeichnung aufgelegt. Inzwischen haben 14 Mitgliedsstaaten, darunter Dänemark, Österreich, Rumänien, Frankreich und Norwegen, den Vertrag ratifiziert. Er tritt dort zum 1. Februar, bzw. zum 1. Mai 2008 in Kraft. Weitere 24 Mitgliedsstaaten, darunter Belgien, Deutschland, Finnland, Italien, Schweden, Serbien, Griechenland und Großbritannien haben ihn gezeichnet, hier steht eine Ratifizierung noch an. Untätig geblieben sind bisher zehn Mitgliedsstaaten, darunter Aserbaidschan, Litauen, Russland, die Schweiz, Spanien und die Türkei. Der Konvention beitreten können auch die Europäische Gemeinschaft und Staaten, die nicht Mitglied des Europarats sind.

Opferschutz und Strafverfolgung

Die neue Konvention ist der erste europäische Vertrag dieser Art. Er verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Menschenhandel zu verhindern, die Rechte der Opfer zu schützen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Die Konvention gilt für alle Opfer unanhängig von Geschlecht, Alter und Rasse und wendet sich gegen alle Varianten des Menschenhandels, sei es sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklaverei, oder widerrechtliche Organentnahme, und gilt auf nationaler wie auf trans- und internationaler Ebene. Zentrale Punkte sind dabei

  • Prävention durch Aufklärung der Öffentlichkeit und potenzieller Opfer und Abschreckung potenzieller Kunden der Menschenhändler.
  • Anerkennung der Opfer als Opfer; d.h. sie dürfen von Polizei und Behörden nicht wie illegale Migranten oder Kriminelle behandelt werden.
  • Anspruch der Opfer auf physische und psychologische Unterstützung, sowie auf Hilfe bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Dazu gehören eine medizinische Betreuung, Beratung und Information sowie eine geeignete Unterbringung und der Anspruch auf Entschädigung.
  • Anspruch der Opfer auf mindestens 30 Tage Erholungszeit sowie eine Bedenkzeit für den Fall einer etwaigen Kooperation mit den Behörden.
  • Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung mit der Möglichkeit einer Verlängerung, wenn dies die persönliche Situation erfordert oder eine Bereitschaft zur Mitwirkung an polizeilichen Ermittlungen besteht.
  • Einstufung des Menschenhandels als Straftat. Sowohl die Händler wie die Kunden werden strafrechtlich belangt. Zugleich bleiben die Opfer straffrei, wenn sie zu ungesetzlichen Tätigkeiten gezwungen wurden.
  • Schutz der Opfer und deren Sicherheit während der gesamten Verfahrensdauer.

Noch in diesem Jahr wird der Europarat eine ständige Kontrollbehörde GRETA einrichten, die die Umsetzung der Konvention überwachen und unterstützend tätig werden soll. Sie wird aus 10 – 15 Experten bestehen. Die Kampagne "Menschen stehen nicht zum Verkauf" des Europarates gegen Menschenhandel läuft seit 2006. Sie hat das Ziel, Regierungen, Abgeordneten, Vertretern der Gemeinden und Regionen, NGOs und der Zivilgesellschaft das Ausmaß des Problems deutlich zu machen.

Den Text der Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels finden Sie hier

Einen erläuternden Bericht hier

Eine Broschüre (englisch) zum Thema hier

 


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